Überwachung am Arbeitsplatz?

Datenstrom befasst sich seit einigen Jahren mit dem Ausbau der technischen Mittel um Mitarbeiter aufspüren zu können, die den Unternehmen langfristig mit Ihren Gewohnheiten bewusst oder unbewusst Schaden zufügen. Aus Erfahrung kann das mitunter sehr teuer werden, oder gar bei schweren Fällen von Pornografie, zur Beschlagnahmung der desamten EDV Anlage führen.

Wenn Sie als Unternehmer nachweisen und protokollieren können, was ihre User den ganzen Tag im Internet treiben können Sie sich davor schützen. Viele EDV Betreuer vergessen ganz auf diese Art der Protokollierung.

Um sich als Unternehmer vor einer verletzung der Datenschutzbestimmungen zu schützen, empfehlen wir den entsprechenden Passus in den Dienstvertrag einfliessen zu lassen, der die Auswertung der Daten zulässt.

Ich bitte hier um Verständnis, dass wir die Erarbeitung dieses Zusatzes zum Arbeitsvertrag in die Selbstverantwortung der Unternehmer übergeben. Als IT Dienstleister aus Vorarlberg würden wir mit einer rechtsverbindlichen Auskunft deutlich unsere Kompetenzen überschreiten.

 

Gerd Moser

Quelle: derstandard.at